Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Angebote der Firma Säil, nachfolgend „Säil“ genannt, gegenüber ihren Kunden, nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Säil hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Anmeldung zum Event / Zustandekommen des Vertrages über die Teilnahme an einem Event
1.4. Mit der Anmeldung zum Event erklärt sich der Teilnehmer mit diesen AGB einverstanden.
1.5. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer Säil den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Event an.
1.6. Grundlage des Vertrages sind die aktuellen Informationen auf der Website (www.Säil.de) einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und Preise sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.7. *Der Vertrag kommt durch die Annahme durch Säil in Form der Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt darin die Ablehnung des Angebots des Teilnehmers in Verbindung mit einem neuen Angebot durch Säil. An dieses ist Säil für die Dauer von 10 Tagen nach Zusendung dieses Angebots gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
*) Bucht der Teilnehmer den Events über ein anderes Unternehmen, muss keine erneute Buchung bei Säil durchgeführt werden. Der Vertrag mit Säil kommt in beiden Fällen durch Zusendung der Buchungsbestätigung durch Säil per E-Mail zustande.
2.1. Der genaue Umfang der Leistungen wird in individuellen Vereinbarungen festgelegt. Säil und der verantwortliche Skipper, der von Säil eingesetzt wird, behalten sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, insbesondere in Bezug auf den Abfahrts- und Ankunftshafen, die Route und den Zeitplan des Events. Diese Änderungen sind notwendig und resultieren aus den üblichen Gründen, die im Rahmen der Seefahrt auf Yachten auftreten können. Sie werden nicht von Säil oder dem Skipper in böser Absicht herbeigeführt. In seltenen Fällen kann es daher kurzfristig zu einer Abfahrt von einem anderen Starthafen oder einer Ankunft in einem anderen Zielhafen kommen. Säil wird den Teilnehmer in einem solchen Fall umgehend informieren, wenn möglich vor Reiseantritt, über die geänderten Leistungen. Die geänderten Leistungen ersetzen dann die ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistungen.
2.2. Die Teilnahme am Event beinhaltet die Unterbringung in einer Doppelkoje sowie die Nutzung aller Einrichtungen an Bord. Zudem werden Bettwäsche gestellt und die Segelyacht wird nach dem Event gereinigt. Ein erfahrener Skipper führt die Segelyacht. Es ist jedoch zu beachten, dass die Funktionalität der Einrichtungen an Bord aufgrund äußerer Bedingungen nicht jederzeit garantiert werden kann. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Event entstehen, wie Hafen- und Liegegebühren, Naturparkgebühren, Verpflegung sowie Wasser und Treibstoff, sind nicht in den auf der Website angegebenen Preisen enthalten. Diese Kosten werden üblicherweise über eine Bordkasse vor Ort abgerechnet, die zu Beginn des Events eingerichtet wird. Abweichungen von diesem Vorgehen werden auf der Website in den Informationen zum jeweiligen Event angegeben.
2.3. Die Teilnehmer sind grundsätzlich zu gleichen Teilen an der Bordkasse beteiligt. Der Skipper wird nach altem Seemannsbrauch von allen Teilnehmern mitverpflegt.
2.4. An- und Abreise sowie Transfer sind nicht Bestandteil des gebuchten Segel-törns und nicht in den auf der Website aufgeführten Preisen enthalten. Sie sind von dem Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten zu organisieren.
2.5. Der Teilnehmer schuldet auch dann den vollständigen Preis des Events, wenn er den Events aufgrund in seiner Person liegender Gründe oder gesetzlicher oder behördlicher Beschränkungen an seinem Abreiseort nicht antreten kann. Umgekehrt entfällt die Verpflichtung von Säil zur Leistungserbringung und die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des Preises des Events, wenn Events aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Beschränkungen in dem jeweiligen Segelrevier nicht durchgeführt werden kann.
Das Event beginnt jeweils samstags am frühen Abend um 18:00 Uhr. Das Event endet jeweils am Samstagmorgen um 9:00 Uhr. Die Yacht steht samstags von 9:00 Uhr bis etwa 18:00 Uhr nicht zur Verfügung. In dieser Zeit werden Servicearbeiten, Reinigungsarbeiten und gegebenenfalls Wechsel des Schiffes, der Crew oder des Skippers durchgeführt. Dies gilt auch für Events, die über mehrere Wochen gehen.
4.1. Säil erstellt nach Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an einem Event eine Rechnung über den Preis.
4.2. 40% des Preises werden nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Events fällig.
4.3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von Säil maßgeblich.
4.4. Bei der Buchung des Events über ein anderes Unternehmen gelten anstelle der Ziffern 4.1 bis 4.3. dieser ABG die Zahlungsbedingungen des Unternehmens, über das der Events gebucht wurde. Die Geltung der weiteren AGB von Säil bleibt hiervon unberührt.
5. Teilnahmebedingungen und Informationspflichten
5.1. Es handelt sich um eine sportliche Veranstaltung, bei der sich die Teilnehmer anmelden müssen. Mit der Anmeldung erklären sie, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen, und dass sie sich mindestens 20 Minuten im Meer schwimmend über Wasser halten können. Wenn Kinder mitgenommen werden, sind ausschließlich die teilnehmenden Erziehungsberechtigten für die Aufsicht verantwortlich.
5.2. Falls der Teilnehmer Zweifel hat, ob er diese Bedingungen erfüllt, ist er verpflichtet, vor der Anmeldung zum Event Kontakt mit Säil aufzunehmen. In jedem Fall muss der Skipper zu Beginn des Segelns über relevante Krankheiten (wie z.B. Diabetes) informiert werden und eventuelle Hilfsmaßnahmen sollten erklärt werden.
5.3. Der Teilnehmer akzeptiert, dass an Bord allein der von Säil eingesetzte, verantwortliche Skipper in seglerischen, seemännischen und navigatorischen Angelegenheiten die maßgeblichen Entscheidungen trifft. Er erklärt sich bereit, den fachlichen Anweisungen des Skippers unbedingt zu folgen.
6. Rechte und Pflichten des Teilehmers
6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segeltörns die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen der auf der Route des Segeltörns vorgesehener Staaten, mitzuführen.
6.2. Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten. Der Teilnehmer hast stets darauf zu achten keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen.
6.3. Der Konsum jeglicher illegalen Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird.
6.4. Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während des Segeltörns durch einen Teilnehmer, welche die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Kapitän dem Teilnehmer die Weiterreise verbieten, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. Sämtliche Kosten des Weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall allein der Teilnehmer.
6.5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route des Segeltörns liegenden Staaten zu beachten.
6.6. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine etwaige Reklamation geltend machen möchte, ist er verpflichtet diese vor Ort und während der Reise dem Skipper, oder dem Veranstalter direkt mitzuteilen. Einwände und Reklamationen die nach Ende der Reise hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
7.1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an dem Segeltörn zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird angenommen: Tag des Eintreffens einer Erklärung des Teilnehmers per E-Mail über den Rücktritt beim Veranstalter.
7.2. Sollte der Teilnehmer den Vertrag vor Beginn des Events kündigen, verliert Säil den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Säil kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, sofern der Rücktritt nicht von Säil zu verantworten ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem vereinbarten Preis und berücksichtigt etwaige eingesparte Aufwendungen von Säil sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der Yacht.
7.3. Im Fall des Rücktritts des Teilnehmers von der Teilnahme an dem Segeltörn, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen (wie Ablehnung der Passausgabe, Fehlen eines Visums, Fehlen von Dokumenten, die zum Grenzübertritt berechtigen) kann der Veranstalter Abzüge von den durch den Teilnehmer getätigten Einzahlungen vornehmen. Bei Stornierung einer vereinbarten Dienstleistung durch den Käufer gelten folgende Regelungen:
- Stornierung bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 40% (Anzahlung),
- Stornierung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 60%,
- Stornierung 7-13 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80% des vereinbarten Preises,
- Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100% des vereinbarten Preises.
7.6. Säil kann bis 21 Tage vor Beginn des Events von dem Vertrag zurücktreten, wenn sich nicht mindestens vier Erwachsene, in Übersee mindestens sechs Erwachsene, für den jeweiligen Events angemeldet haben. Säil kann dem Teilnehmer die Teilnahme an einem vergleichbaren Eventsanbieten.
7.7. Säil kann darüber hinaus vor Beginn des Events von dem Vertrag zurücktreten, wenn Säil aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist; in diesem Fall wird Säil den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären.
7.8. Im Falle eines Rücktritts von dem Teilnehmer oder von Säil wird Säil dem Teilnehmer den Reisepreis vorbehaltlich einer Umbuchung des Teilnehmers auf einen vergleichbaren Event (vgl. Ziffer 7.5 Satz 2) und abzüglich etwaiger Kosten nach Ziffer 7.2 Satz 2 und Ziffer 7.3 unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.
8.1. Säil kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn:
– der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung nicht die physische oder psychische Eignung aufweist.
– der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung und trotz einer entsprechenden Abmahnung seiner Verpflichtung, den Anweisungen des Skippers in seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht unbedingt Folge zu leisten, nicht nachkommt oder sonst durch sein Verhalten die Durchführung des Events gefährdet oder stört oder die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer gefährdet.
8.2. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch Säil behält Säil den Anspruch auf den vollständigen vereinbarten Preis.
8.3. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
9.1. Die Teilnehmer haften als Nutzer der Yacht gemeinschaftlich für den Betrieb und das Bewohnen der Yacht. Jeder Teilnehmer hinterlegt vor dem ersten Ablegen der Yacht beim Skipper eine Kaution i.H.v. 200 € pro. Person bei Segelyachten und 300 € pro Person bei Katamaranen, die der Regulierung etwaiger Schäden an der Yacht gegenüber dem Vercharterer dient.
9.2. Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich mit einer Selbstbeteiligung von Säil haftpflicht- und vollkaskoversichert. Für Schäden, die während des Events an der Yacht entstehen, haften die Teilnehmer und der Skipper gemeinschaftlich, wobei die Teilnehmer jeweils zu gleichen Teilen und der Skip-per mit doppeltem Anteil haftet. Dabei ist die Haftung des Teilnehmers auf maximal i.H.v. 200 € pro Person bei Segelyachten und 300 € pro Person bei Katamaranen beschränkt. Etwaige Abmahnkosten sind hiervon nicht umfasst.
9.3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch einen Teilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für diese Schäden haftet der betreffende Teilnehmer in voller Höhe.
10.1. Es besteht die Möglichkeit, dass während des Events außerplanmäßige Hafenaufenthalte (z.B. aufgrund von Reparaturen) stattfinden. Solche Aufenthalte von bis zu 48 Stunden stellen keine erhebliche Beeinträchtigung des Events dar und berechtigen weder zur Kündigung noch zu Schadensersatzansprüchen.
10.2. Es besteht die Möglichkeit, dass die Yacht am Abreisetag aufgrund unvorhersehbarer Wetterbedingungen verspätet ist. Daher wird empfohlen, bei der Buchung des Rückflugs ausreichend Zeitreserven einzuplanen (mindestens 8 Stunden zwischen dem Ende des Events und dem Rückflug).
10.3. Die vertragliche Haftung von Säil und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Preises des Events beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Säil her-beigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, soweit Säil für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Eigner der Yacht) verantwortlich ist.
10.4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Säil oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.
10.5. Säil haftet, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, darüber hinaus nicht für unvermeidbare Ereignisse, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), die nach Vertragsschluss entstehen bzw. bekannt werden.
10.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird unbedingt empfohlen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
11.1. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich eigenständig über Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen und die Zoll- und Devisenbestimmungen der Staaten entlang der Event-Strecke zu informieren.
11.2. Der Teilnehmer ist für alle Kosten und Nachteile verantwortlich, die sich aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ergeben.
Säil verpflichtet sich, personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und transparent, sowie unter Beachtung der geltenden Regelungen des Datenschutzes, insbesondere des BDSG und der DSGVO, zu verarbeiten.
www.saeil.de/datenschutzerklärung
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.