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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Angebote der Firma Säil, nachfolgend „Säil“ genannt, gegenüber ihren Kunden, nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Säil hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Anmeldung zum Event / Zustandekommen des Vertrages über die Teilnahme an einem Event

1.4. Mit der Anmeldung zum Event erklärt sich der Teilnehmer mit diesen AGB einverstanden.

1.5.   Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer Säil den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Event an.

1.u6. Grundlage des Vertrages sind die aktuellen Informationen auf der Website (www.Säil.de) einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung und Preise sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.7. *Der Vertrag kommt durch die Annahme durch Säil in Form der Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt darin die Ablehnung des Angebots des Teilnehmers in Verbindung mit einem neuen Angebot durch Säil. An dieses ist Säil für die Dauer von 10 Tagen nach Zusendung dieses Angebots gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.

*) Bucht der Teilnehmer den Events über ein anderes Unternehmen, muss keine erneute Buchung bei Säil durchgeführt werden. Der Vertrag mit Säil kommt in beiden Fällen durch Zusendung der Buchungsbestätigung durch Säil per E-Mail zustande.

2. Leistungen

2.1. Der genaue Umfang der Leistungen wird in individuellen Vereinbarungen festgelegt. Säil behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, insbesondere in Bezug auf den Ablauf, die Inhalte und den Zeitplan von Workshops und Coachings sowie der Online-Kurse in der eAcademy, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Teilnehmer werden rechtzeitig über Änderungen informiert. Bei Segeltörns behält sich der verantwortliche Skipper das Recht vor, Änderungen bezüglich des Abfahrts- und Ankunftshafens, der Route und des Zeitplans vorzunehmen. Diese Änderungen können aufgrund der üblichen Umstände bei der Seefahrt notwendig werden und werden nicht in böser Absicht herbeigeführt.

2.2. Für Segeltörns: Die Teilnahme am Segeltörn beinhaltet die Unterbringung in einer Doppelkoje sowie die Nutzung aller Einrichtungen an Bord. Bettwäsche wird gestellt, und die Segelyacht wird nach dem Event gereinigt. Ein erfahrener Skipper führt die Yacht, jedoch kann die Funktionalität der Einrichtungen an Bord aufgrund äußerer Bedingungen nicht jederzeit garantiert werden. Kosten wie Hafen- und Liegegebühren, Naturparkgebühren, Verpflegung sowie Wasser und Treibstoff sind nicht im Preis enthalten und werden üblicherweise über eine Bordkasse abgerechnet.

2.3. Für Workshops und Coachings: Workshops und Coachings können je nach Vereinbarung in Präsenz oder online stattfinden. Bei Präsenz-Workshops trägt der Teilnehmer die An- und Abreise sowie eventuelle Übernachtungskosten selbst. Für Online-Coachings ist der Teilnehmer für eine stabile Internetverbindung und die erforderliche technische Ausstattung verantwortlich.

2.4. Für die eAcademy: Die Teilnahme an den Kursen der eAcademy erfolgt online über die Plattform von Säil. Die Kurse stehen dem Teilnehmer für die vereinbarte Dauer zur Verfügung, und der Zugang erlischt nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer. Teilnehmer haben sicherzustellen, dass sie über die notwendige technische Ausstattung verfügen, um auf die Inhalte zuzugreifen.

2.5. Der Teilnehmer schuldet auch dann den vollständigen Preis des Events oder der gebuchten Leistung, wenn er aufgrund in seiner Person liegender Gründe oder gesetzlicher bzw. behördlicher Beschränkungen nicht an einem Workshop, Coaching oder Segeltörn teilnehmen kann. Umgekehrt entfällt die Verpflichtung von Säil zur Leistungserbringung und die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des Preises, wenn das Event aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Beschränkungen nicht durchgeführt werden kann.

3. Beginn und Ende des Events

Das Event oder die gebuchte Leistung beginnt und endet zu den individuell vereinbarten Terminen, die dem Teilnehmer vor der Buchung mitgeteilt werden. Die genaue Dauer kann je nach Art des Events oder der Leistung variieren. Events können von einem Tag bis zu mehreren Tagen oder Wochen dauern.

Für Segeltörns: Die Yacht steht am vereinbarten Einschiffungstag ab einer festgelegten Uhrzeit zur Verfügung. Am Ausschiffungstag müssen die Teilnehmer die Yacht bis zur vereinbarten Zeit verlassen. Zwischen den Events können Wartungs- und Servicearbeiten an der Yacht erforderlich sein, die während der Eventdauer durchgeführt werden müssen. Säil wird die Teilnehmer über etwaige Einschränkungen im Vorfeld informieren.

Für Workshops und Coachings: Workshops und Coachings beginnen und enden zu den individuell vereinbarten Terminen. Bei Online-Veranstaltungen sind die Teilnehmer dafür verantwortlich, sich rechtzeitig einzuloggen und die notwendigen technischen Voraussetzungen zu erfüllen.

Für die eAcademy: Der Zugang zu den Online-Kursen der eAcademy erfolgt für die vereinbarte Dauer. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer wird der Zugang deaktiviert.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Säil erstellt nach Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an einem Event, Workshop, Coaching oder der eAcademy eine Rechnung über den Preis der gebuchten Leistung.

4.2. Für Teamevents: 40 % des Preises werden nach Erhalt der Rechnung als Anzahlung fällig. Diese Anzahlung ist notwendig, um vorab anfallende Kosten für die Organisation des Events zu decken. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Beginn des Events fällig.

4.3. Für Workshops und Coachings: Der vollständige Preis ist spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4. Für die eAcademy: Der vollständige Preis für Online-Kurse oder Lernmaterialien in der eAcademy ist vor Freischaltung des Zugangs fällig. Der Zugang wird erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises aktiviert.

4.5. Für alle Zahlungen ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto von Säil maßgeblich.

4.6. Bei der Buchung über ein anderes Unternehmen gelten anstelle der Ziffern 4.1 bis 4.5 dieser AGB die Zahlungsbedingungen des Unternehmens, über das das Event, der Workshop oder das Coaching gebucht wurde. Die Geltung der weiteren AGB von Säil bleibt hiervon unberührt.

5. Teilnahmebedingungen und Informationspflichten

5.1. Für Teamevents (Segeltörns): Es handelt sich um eine sportliche Veranstaltung, bei der sich die Teilnehmer anmelden müssen. Mit der Anmeldung erklären sie, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen, und dass sie sich mindestens 20 Minuten im Wasser schwimmend über Wasser halten können. Wenn Kinder mitgenommen werden, sind ausschließlich die teilnehmenden Erziehungsberechtigten für die Aufsicht verantwortlich.

5.2. Für Workshops und Coaching: Die Teilnehmer bestätigen mit ihrer Anmeldung, dass sie aktiv am Workshop oder Coaching teilnehmen können und die erforderlichen physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen. Sollten Zweifel an der Teilnahmefähigkeit bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Anmeldung Kontakt mit Säil aufzunehmen.

5.3. Für die eAcademy: Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass sie über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, um auf die Online-Kurse zugreifen zu können (z. B. stabile Internetverbindung, geeignete Software). Bei Unsicherheiten über die technischen Voraussetzungen ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Buchung Kontakt mit Säil aufzunehmen.

5.4. Für Teamevents (Segeltörns): Der Teilnehmer akzeptiert, dass an Bord allein der von Säil eingesetzte, verantwortliche Skipper in seglerischen, seemännischen und navigatorischen Angelegenheiten die maßgeblichen Entscheidungen trifft. Er erklärt sich bereit, den fachlichen Anweisungen des Skippers unbedingt zu folgen.

6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers

6.1. Für Teamevents (Segeltörns): Der Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segeltörns die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen der auf der Route des Segeltörns vorgesehenen Staaten mitzuführen. Er ist zudem verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route liegenden Staaten zu beachten.

6.2. Für Teamevents (Segeltörns): Von dem Augenblick der Einschiffung bis zum Augenblick der Ausschiffung ist der Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten. Der Teilnehmer hat stets darauf zu achten, keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen.

6.3. Für Workshops und Coaching: Der Teilnehmer wird gebeten, aktiv am Workshop oder Coaching teilzunehmen, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Die Zusammenarbeit und Offenheit im Prozess sind essenziell, damit alle Teilnehmer bestmöglich profitieren können. Sollten Fragen oder Unsicherheiten während des Workshops oder Coachings auftreten, wird der Teilnehmer ermutigt, diese offen anzusprechen, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.

6.4. Für die eAcademy: Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur eAcademy vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Der Zugang zur eAcademy darf ausschließlich durch den Teilnehmer genutzt werden. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird.

6.5. Für Teamevents (Segeltörns): Der Konsum jeglicher illegaler Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss vom Segeltörn führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. In gravierenden Fällen, wie der hartnäckigen Verletzung von Sicherheitsgrundsätzen, kann der Skipper dem Teilnehmer die Weiterreise verbieten. Sämtliche Kosten für den weiteren Aufenthalt oder die Rückreise trägt in diesem Fall der Teilnehmer.

6.6. Für alle Angebote: Sollte der Teilnehmer eine Reklamation geltend machen wollen, ist er verpflichtet, diese umgehend während der Veranstaltung oder des Events gegenüber dem Veranstalter, Coach oder Skipper zu äußern. Reklamationen, die nach dem Ende des Events oder der Veranstaltung erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden.

7. Rücktritt

7.1. Für Teamevents (Segeltörns): Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme am Segeltörn zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird der Tag des Eintreffens der schriftlichen Rücktrittserklärung per E-Mail beim Veranstalter angenommen.

7.2. Sollte der Teilnehmer den Vertrag vor Beginn eines Teamevents kündigen, verliert Säil den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Säil kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, sofern der Rücktritt nicht von Säil zu verantworten ist. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem vereinbarten Preis und berücksichtigt etwaige eingesparte Aufwendungen von Säil sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Nutzung der gebuchten Leistungen.

7.3. Für Workshops und Coaching: Der Teilnehmer kann bis 30 Tage vor Beginn des Workshops oder Coachings ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Teilnehmer nach diesem Zeitraum zurücktreten, ist Säil berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und den dadurch entstandenen Aufwendungen.

7.4. Für die eAcademy: Der Rücktritt von einem gebuchten Kurs der eAcademy ist nur vor Freischaltung der Online-Inhalte möglich. Sobald der Teilnehmer auf die digitalen Inhalte zugegriffen hat, erlischt das Rücktrittsrecht.

7.5. Im Fall des Rücktritts eines Teilnehmers von einem Teamevent, der nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt (z. B. Ablehnung der Passausgabe, Fehlen eines Visums), kann der Veranstalter Abzüge von den getätigten Einzahlungen vornehmen. Die folgenden Stornoregelungen gelten für Teamevents:

  • Stornierung bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 40% (Anzahlung),
  • Stornierung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 60%,
  • Stornierung 7-13 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80% des vereinbarten Preises,
  • Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100% des vereinbarten Preises.

7.6. Säil kann bis 21 Tage vor Beginn des Teamevents vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nicht mindestens die erforderliche Teilnehmerzahl angemeldet hat. In diesem Fall kann dem Teilnehmer die Teilnahme an einem vergleichbaren Event angeboten werden.

7.7. Säil kann darüber hinaus vor Beginn eines Events (egal ob Teamevent, Workshop oder Coaching) vom Vertrag zurücktreten, wenn Säil aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall wird Säil den Rücktritt unverzüglich erklären.

7.8. Im Falle eines Rücktritts von einem Teilnehmer oder von Säil wird Säil den bereits gezahlten Preis, vorbehaltlich einer möglichen Umbuchung auf ein vergleichbares Event und abzüglich etwaiger Kosten, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten.

8. Kündigung

8.1. Säil kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung nicht die physische oder psychische Eignung für die Teilnahme am Teamevent, Workshop oder Coaching aufweist.
  • Der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung und trotz einer entsprechenden Abmahnung seiner Verpflichtung, den Anweisungen des Skippers (bei Teamevents) oder des Coaches (bei Workshops und Coachings) Folge zu leisten, nicht nachkommt oder durch sein Verhalten die Durchführung des Events gefährdet, stört oder die Gesundheit bzw. körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer gefährdet.
  • Für die eAcademy: Der Teilnehmer gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, indem er beispielsweise seine Zugangsdaten unbefugt an Dritte weitergibt oder die Inhalte der eAcademy missbräuchlich verwendet.

8.2. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch Säil behält Säil den Anspruch auf den vollständigen vereinbarten Preis. Eventuelle Rückzahlungen bereits gezahlter Leistungen erfolgen nur dann, wenn keine der oben genannten Gründe zur Kündigung geführt haben.

8.3. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

9. Kaution und Schadensersatz

9.1. Der Auftraggeber, der die Yacht für die Teilnehmer bucht, haftet als Vertragspartner für den Betrieb und das Bewohnen der Yacht. Der Auftraggeber hinterlegt vor dem ersten Ablegen der Yacht eine Kaution in Höhe von 200 € pro Person bei Segelyachten und 300 € pro Person bei Katamaranen. Diese Kaution dient der Regulierung etwaiger Schäden an der Yacht gegenüber dem Vercharterer.

9.2. Die Yacht ist seitens des Vercharterers landesüblich mit einer Selbstbeteiligung von Säil haftpflicht- und vollkaskoversichert. Für Schäden, die während des Segeltörns an der Yacht entstehen, haftet der Auftraggeber als Vertragspartner. Etwaige Haftung der Teilnehmer entfällt, es sei denn, die Schäden wurden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines Teilnehmers verursacht.

9.3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurden. In diesem Fall haftet der verursachende Teilnehmer in voller Höhe.

10. Haftung

10.1. Für Teamevents (Segeltörns): Es besteht die Möglichkeit, dass während des Events außerplanmäßige Hafenaufenthalte (z. B. aufgrund von Reparaturen) stattfinden. Solche Aufenthalte von bis zu 48 Stunden stellen keine erhebliche Beeinträchtigung des Events dar und berechtigen weder zur Kündigung noch zu Schadensersatzansprüchen.

10.2. Für Teamevents (Segeltörns): Es besteht die Möglichkeit, dass die Yacht am Abreisetag aufgrund unvorhersehbarer Wetterbedingungen verspätet ist. Daher wird empfohlen, bei der Buchung des Rückflugs ausreichend Zeitreserven einzuplanen (mindestens 8 Stunden zwischen dem Ende des Events und dem Rückflug).

10.3. Die vertragliche Haftung von Säil und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Preises des Events, Workshops, Coachings oder der gebuchten eAcademy-Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Säil herbeigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Preis gilt auch, soweit Säil für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (z. B. Eigner der Yacht) verantwortlich ist.

10.4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Säil oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

10.5. Säil haftet, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, darüber hinaus nicht für unvermeidbare Ereignisse, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), die nach Vertragsschluss entstehen bzw. bekannt werden. Für weitere Regelungen zu außergewöhnlichen Wetterbedingungen und höherer Gewalt, die zu Änderungen oder Absagen des Events führen können, wird auf Abschnitt 14 verwiesen.

10.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Teamevents und Segeltörns wird unbedingt empfohlen.

11. Höhere Gewalt und Wetterbedingungen

11.1. Säil behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen wie Sturm, starkem Unwetter oder anderen Naturereignissen, Änderungen im Ablauf des Events vorzunehmen oder das Event abzusagen. Wenn die Windgeschwindigkeit 25 Knoten (entspricht etwa 6 Beaufort) überschreitet, können Hafentage notwendig sein, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Die Anzahl der Hafentage wird dabei flexibel an die aktuelle Wetterlage und das Erreichen des Windlimits angepasst. Die Teilnehmer werden umgehend informiert, sobald absehbar ist, dass dieses Limit überschritten wird.

11.2. Sollte das Event aufgrund dieser Umstände abgesagt werden, wird Säil dem Teilnehmer einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten nach der ursprünglichen Veranstaltung anbieten. Der Teilnehmer ist berechtigt, den vorgeschlagenen Ersatztermin einmalig zu verschieben, muss jedoch innerhalb dieser Frist einen neuen Termin wahrnehmen. Sollte der Teilnehmer den zweiten Termin ebenfalls nicht wahrnehmen können, besteht kein Anspruch auf einen weiteren Ersatztermin oder Rückerstattung.

11.3. Für den Fall, dass Säil die Yacht oder andere wesentliche Leistungen für das ursprüngliche Event bereits gebucht hat und der Vercharterer oder Dienstleister im Falle einer Absage die Kosten nicht erstattet, trägt der Teilnehmer die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten für die erneute Anmietung der Yacht oder andere Dienstleistungen beim Ersatztermin. Säil wird den Teilnehmer vorab über diese Kosten informieren.

11.4. Empfehlung zur Ausfallversicherung

Säil empfiehlt den Teilnehmern, eine Ausfallversicherung abzuschließen, die sie im Falle einer wetterbedingten Absage oder Verschiebung des Events absichert. Eine solche Versicherung kann etwaige Kosten, wie Anreise oder Übernachtung, die durch eine Absage oder Verschiebung entstehen, abdecken und bietet zusätzlichen Schutz. Säil übernimmt keine Haftung für persönliche Auslagen, die durch die Absage oder Verschiebung des Events entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen(für Teamevents – Segeltörns)

12.1. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich eigenständig über Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen sowie die Zoll- und Devisenbestimmungen der Staaten entlang der Route des Segeltörns zu informieren.

12.2. Der Teilnehmer ist für alle Kosten und Nachteile verantwortlich, die sich aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ergeben.

13. Datenschutz

Säil verpflichtet sich, personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und transparent, sowie unter Beachtung der geltenden Regelungen des Datenschutzes, insbesondere des BDSG und der DSGVO, zu verarbeiten.

www.saeil.de/Datenschutzerklärung.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

14. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.

Vielen Dank für deine Anfrage!

Wir werden uns in Kürze bei dir melden, um gemeinsam herauszufinden, was das Richtige für dich und dein Team ist.